Special Olympics World Games Berlin 2023

General terms and conditions of

Special Olympics World Games Berlin 2023

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Special Olympics World Games Berlin 2023 Organizing Committee gGmbH, Warschauer Str. 70 A , 10243 Berlin, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Special Olympics World Games Berlin 2023 Organizing Committee gGmbH, Warschauer Str. 70 A , 10243 Berlin, DE

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    für den Erwerb von Eintrittskarten für die Veranstaltungen der Special Olympics Wold Games 2023 und den Zutritt zu diesen Veranstaltungen

    1. Geltungsbereich

    Diese Eintrittskarten-AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Bestellung und/oder den Kauf von Eintrittskarten („Eintrittskarten“) für Veranstaltungen der Special Olympics World Games Berlin 2023 Organizing Committee gGmbH („Veranstalterin“) bei der Veranstalterin oder der vivenu GmbH („Autorisierte Anbieterin“) begründet wird, insbesondere für den Zutritt zu Veranstaltungen wie den Special Olympics World Games 2023, soweit diese von der Veranstalterin zumindest mitorganisiert werden („Veranstaltungen“), sowie für den Zutritt zu und den Aufenthalt an den offiziellen Veranstaltungsorten der Veranstaltungen („Veranstaltungsorte“), soweit nicht gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die jeweilige Veranstaltung oder den Veranstaltungsort gelten.

    2. Bestellung und Vertragsgegenstand

    2.1 Verkaufskanäle: Eintrittskarten für Veranstaltungen der Veranstalterin dürfen grundsätzlich nur bei der Veranstalterin oder der autorisierten Anbieterin erworben werden. Plattformen von Drittanbietern wie viagogo, Global Ticket, StubHub usw. sind ausdrücklich keine autorisierten Anbieter oder angeschlossenen Verkaufsagenten der autorisierten Anbieterin und nicht berechtigt, gültige Eintrittskarten anzubieten. Zusätzlich zu diesen Eintrittskarten-AGB können die AGB der autorisierten Anbieterin in Bezug auf den Vorverkauf über www.berlin2023.org und ihre angeschlossenen Verkaufsstellen („AGB der autorisierten Anbieterin“) gelten. Im Verhältnis zwischen der Kundschaft und der Veranstalterin gelten diese Eintrittskarten-AGB ausschließlich und vorrangig vor den AGB der autorisierten Anbieterin, soweit beim Kauf oder spätestens beim Einlass zum jeweiligen Veranstaltungsort ordnungsgemäß darauf hingewiesen wurde.

    2.2 Bestellung: Bei einer Online-Bestellung von Eintrittskarten über www.berlin2023.org geben die Käufer*innen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Veranstalterin ab, indem sie den dafür vorgesehenen Onlinebefehl nutzen. Der Erhalt des Angebots wird den Käufer*innen bestätigt. Diese Bestätigung stellt jedoch lediglich eine Bestätigung des Eingangs der Online-Bestellung und noch keine Annahme des Angebots der Käufer*innen dar und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Eintrittskarten und der Berücksichtigung etwaiger besonderer Umstände (z. B. Hygiene, Sicherheitsaspekte). Auf Grundlage dieser Eintrittskarten-AGB kommt ein Vertrag zwischen der Veranstalterin und den Käufer*innen erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung, dem (ggf. elektronischen) Versand oder der Hinterlegung der Eintrittskarten, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt, zustande. Bei einer Bestellung vor Ort oder telefonisch kommt der Vertrag mit der Übergabe oder dem Versand der Eintrittskarten zustande.

    2.3 Preise und Zahlungen: Der Eintrittskartenpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung auf www.berlin2023.org einsehbaren, gültigen Eintrittskartenpreisliste der Veranstalterin. Eintrittskartenbestellungen werden nur unter Verwendung der zugelassenen Zahlungsverfahren (z. B. PayPal, Kreditkarte) bearbeitet. Zusätzlich zum Eintrittskartenpreis kann die Veranstalterin den Käufer*innen im Falle eines Eintrittskartenversandes Versandkosten und/oder zumutbare Servicegebühren für Leistungen, die in deren Interesse erbracht werden (z. B. Systemgebühren), in Rechnung stellen.

    Im Falle einer von den Käufer*innen zu vertretenden erfolglosen Zahlung (z. B. mangelnde Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung) ist die Veranstalterin berechtigt, die Bestellung entschädigungslos zu stornieren und/oder die entsprechenden Eintrittskarten zu sperren. Diese verlieren dann ihre Gültigkeit. Eventuell anfallende Mehrkosten sind von den Käufer*innen zu erstatten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, eine weitergehende Entschädigung zu verlangen.

    2.4 Versand und Hinterlegung von Eintrittskarten: Auf Wunsch der Käufer*innen werden die Eintrittskarten auf deren Kosten versandt. Für den Versand wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die von Fall zu Fall vertraglich festgelegt wird. Für den Download oder den elektronischen Versand von Eintrittskarten als print@home/Mobile-Eintrittskarten fallen keine Versandkosten an, da diese nicht als Versand gelten. Bei kurzfristigen Bestellungen kann im Einzelfall zwischen den Käufer*innen und der Veranstalterin eine Hinterlegung der Eintrittskarten zur Abholung vereinbart werden. Für die Hinterlegung der Eintrittskarten kann die Veranstalterin eine angemessene Hinterlegungsgebühr erheben. Die Käufer*innen oder eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Drittperson ist nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines anderen zur Identifizierung geeigneten amtlichen Dokuments zur Abholung der Eintrittskarten berechtigt.

    2.5 Eintrittskartenreklamationen: Bei Eintrittskarten mit offensichtlichen Mängeln sind die Käufer*innen verpflichtet, diese unverzüglich, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Eintrittskarte und vor Beginn der Veranstaltung, zu reklamieren. Im Falle von Eintrittskarten, die über den Vorverkauf bei der autorisierten Anbieterin gekauft oder bestellt wurden, ist die Beschwerde an diese zu richten. Der Mangel ist zu spezifizieren, und die Eintrittskarte ist zurückzugeben. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzeintrittskarten für die jeweilige Veranstaltung nach Beginn der Veranstaltung. Die Reklamationsbestimmungen gelten ausdrücklich nicht für Eintrittskarten, die auf dem Transportweg verloren gegangen sind, oder für nicht bestellte Eintrittskarten sowie für den Fall einer Reklamation, die nachweislich auf ein Verschulden der Veranstalterin zurückzuführen ist.

    3. Widerruf, Rücknahme, Beschädigung, Verlust

    3.1 Kein Recht auf Widerruf oder Rücknahme: Bei Kauf einer Eintrittskarte steht den Käufer*innen kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rücktrittsrecht zu, unabhängig davon, ob die Veranstalterin oder die autorisierte Anbieterin Eintrittskarten im Wege der Fernkommunikation nach § 312c Abs. 2 BGB anbietet und somit ein Fernabsatzvertrag nach § 312c Abs. 1 BGB vorliegen kann. Bestellungen sind daher verbindlich und endgültig, und sie können weder geändert noch zurückgenommen werden.

    3.2 Eintrittskartenrückgabe: Bei dieser Veranstaltung ist eine Rückerstattung in der Regel nicht möglich. Unter bestimmten Umständen kann aus Kulanzgründen eine Rückerstattung erfolgen. Erstattungsanträge müssen schriftlich über [email protected] eingereicht werden. Die Entscheidung darüber trifft das Eintrittskartenmanagement. Vor Ort werden keine Erstattungen vorgenommen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. In jedem Fall erfolgt die Erstattung des Eintrittskartenpreises abzüglich einer Buchungsgebühr von 1,00 €.

    3.2.1 Eintrittskartenumtausch: Ein Tausch zwischen Veranstaltungen ist nur bei Eintrittskarten für Wettbewerbstage möglich. Der Umtausch von Eintrittskarten für Ehrungen oder besondere Veranstaltungen ist nicht möglich. Karten für Wettbewerbstage können nur unter den folgenden Bedingungen umgetauscht werden:

    Umtauschanträge müssen bis zum 31. Mai 2023; 23:59 gestellt werden. Nach diesem Datum gekaufte Karten können nicht mehr erstattet werden.

    Die Person muss zunächst über ihr Eintrittskartenkonto eine neue Eintrittskarte für ihren neuen Wunschtermin kaufen. Das Eintrittskartenkonto muss mit dem ursprünglich verwendeten Konto übereinstimmen.

    Umtauschanträge müssen schriftlich an [email protected] werden.

    Bereits per Post zugestellte Tickets (physische Thermotickets) müssen an die Veranstalterin retourniert werden, bevor der Umtausch stattfindet.

    Ein Umtausch ist nur bei Bestellung einer gleichen Anzahl von Eintrittskarten möglich, Entschädigungen für einen höheren Preis werden nicht gewährt.

    Die Veranstalterin bestätigt dann den Kauf der neuen Eintrittskarten und erstattet die ursprünglichen Eintrittskarten. Die Systemgebühr von 1,00 € pro Eintrittskarte wird für alle Originaleintrittskarten einbehalten.

    3.3 Beschädigte print@home/Mobile-Eintrittskarten: Im Falle eines technischen Defekts von print@home/Mobile-Eintrittskarten wird die Veranstalterin die betreffenden Eintrittskarten nach Kenntnis des Defekts sperren und bei nachgewiesener Legitimation der Käufer*innen neue Eintrittskarten ausstellen. Das gilt jedoch nicht für technische Mängel, die eindeutig den Käufer*innen zuzurechnen sind (z. B. Defekt des Handys, unleserlicher Ausdruck usw.).

    3.4 Verlust von Eintrittskarten: Aus Sicherheitsgründen werden verlorene oder beschädigte Eintrittskarten nicht ersetzt. In Einzelfällen können verlorene oder beschädigte Eintrittskarten aus Kulanzgründen ersetzt werden. Dies liegt im alleinigen Ermessen der Veranstalterin bzw. im Falle des Vorverkaufs bei der autorisierten Anbieterin.

    4. Übertragung von Eintrittskarten

    4.1 Unzulässige Übertragung: Die Eintrittskarten werden ausschließlich für den privaten Gebrauch verkauft. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des wirtschaftlichen Gewinns oder des kommerziellen Weiterverkaufs ist verboten und liegt im alleinigen Ermessen der Veranstalterin und/oder der autorisierten Anbieterin. Insbesondere ist es einer Person, die im Besitz von Eintrittskarten ist, nicht erlaubt,

    • ihre Eintrittskarten gewinnbringend zu verkaufen,
    • ihre Eintrittskarten für andere kommerzielle Zwecke zu verwenden, insbesondere für Marketing, Werbung, als Preis bei einem Wettbewerb oder einer Verlosung oder als Teil eines Reisepakets,
    • ihre Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten und/oder öffentlich zu verkaufen, insbesondere im Wege von Auktionen, auch online (z. B. bei eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder über von der Veranstalterin nicht autorisierte Verkaufsplattformen (z. B. viagogo, seatwave, StubHub usw.),
    • Eintrittskarten regelmäßig und/oder in größerer Zahl zu übertragen,
    • Eintrittskarten an gewerbliche und professionelle Wiederverkäufer und/oder Eintrittskartenhändler oder Eintrittskartenplattformen zu verkaufen oder zu übertragen,
    • ihre Eintrittskarten über dem Verkaufspreis zuzüglich anteiliger Transaktionskosten (Versandkosten, Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren) zu übertragen; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zur Abgeltung der entstandenen Transaktionskosten ist zulässig.
    • 4.2 Zulässige Übertragung: Die private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nichtkommerziellen Gründen, insbesondere im Einzelfall bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Person, ist zulässig, soweit es sich nicht um einen Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziffer 4.1 handelt, und die Person (1) die neuen Inhaber*innen ausdrücklich über Umfang und Inhalt dieser Eintrittskarten-AGB informiert, (2) die neuen Inhaber*innen sich mit der Anwendung dieser Eintrittskarten-AGB zwischen ihnen und der Veranstalterin einverstanden erklärt und (3) die Übertragung nur unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet wird:

    Für digitale Tickets (print@home):

    • Der Ticketinhaber kann über das Kundenkonto oder über den in der E-Mail mit den Tickets bereitgestellten Link angepasst werden
    • Für physische Tickets (Postversand):
    • Übertragungsanträge müssen bis Samstag, den 1. Juni 2022, 23:59 Uhr gestellt werden. Nach diesem Datum gekaufte Karten können nicht mehr erstattet werden.
    • Eintrittskarteninhaber*innen müssen zunächst eine neue Eintrittskarte für die neuen Eintrittskarteninhaber*innen über ihr Eintrittskartenkonto kaufen. Das Eintrittskartenkonto muss mit dem ursprünglich verwendeten Konto übereinstimmen.
    • Übertragungsanträge müssen schriftlich an [email protected] gestellt oder über das Eintrittskarten-Kontaktformular online bearbeitet werden.
    • Übertragungen sind nur bei Bestellung einer gleichen Anzahl von Eintrittskarten möglich, Entschädigungen für einen höheren Preis werden nicht gewährt.
    • Die Veranstalterin bestätigt dann den Kauf der neuen Eintrittskarten und erstattet die ursprünglichen Eintrittskarten. Die Systemgebühr von 1,00 € pro Eintrittskarte wird für alle Originaleintrittskarten einbehalten.
    • Im Falle eines Eintrittskartenkaufs bei der autorisierten Anbieterin gelten zusätzlich die Absätze (1) und (2) in Bezug auf die AGB der autorisierten Anbieterin.

    4.3 Übertragung von ermäßigten Eintrittskarten: Hinsichtlich der zulässigen Übertragung von ermäßigten Eintrittskarten gelten die Bestimmungen der Ziffer 4.2 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Übertragung nur dann möglich ist, wenn die neuen Inhaber*innen ebenfalls die Voraussetzungen für die Ermäßigung erfüllen.

    4.4 Sanktionen im Falle einer unzulässigen Übertragung: Im Falle eines unzulässigen Verkaufs oder einer unzulässigen Nutzung von Eintrittskarten gemäß Klausel 4.1 ist die Veranstalterin berechtigt,

    a) vor der Lieferung oder dem Versand keine Eintrittskarten zu liefern, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen in Ziffer 4.1 verwendet wurden,

    b) Eintrittskarten sowie andere vom jeweiligen Eintrittskarteninhaber oder der jeweiligen Eintrittskarteninhaberin erworbene Eintrittskarten zu sperren und diesen entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern sowie selbige vom Veranstaltungsort zu verweisen, falls sie bereits Zutritt erhalten haben,

    c) Im Falle eines solchen Verstoßes gegen diese Eintrittskarten-AGB ist die Veranstalterin berechtigt, die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3000 € zu verlangen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Veranstalterin jeweils nach eigenem Ermessen festgelegt und unterliegt im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre Angemessenheit. Dabei werden Art und Umfang des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Leistungen der Eintrittskarteninhaber*innen im Hinblick auf die Entschädigung usw. berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüchen, bleiben davon unberührt.

    5. Aufschub, Absage, Stornierung

    Jeder Fall einer Rückerstattung, der in den folgenden Klauseln erwähnt wird, ist von den Versandkosten, der Systemgebühr von 1,00€ pro Eintrittskarte und den Servicekosten ausgeschlossen.

    5.1 Freiluftveranstaltungen:

    Die Käufer*innen nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei einer Reihe von Wettbewerben um Freiluftveranstaltungen handelt und daher der Beginn und die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung witterungsabhängig sind und durch das Wetter beeinflusst werden können. Darüber hinaus werden bei Sportveranstaltungen die Entscheidungen über die Freigabe des Beginns, die Unterbrechung, die Verschiebung oder die Absage ausnahmslos von der Veranstalterin getroffen, wobei unter anderem die Sicherheit der Sportler*innen und der Zuschauer*innen zu berücksichtigen ist. Die Veranstalterin ist insoweit berechtigt, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen, wenn unvorhergesehene oder von der Veranstalterin nicht zu vertretende Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Personen, die die Veranstaltungen besuchen möchten, sind daher verpflichtet, sich vor der Anreise in den gängigen Medien sowie auf www.berlin2023.org über die Wetterverhältnisse und den jeweiligen Beginn der Veranstaltung, mögliche Verschiebungen, Absagen und geltende Sicherheits- und Hygienevorschriften zu informieren. Im Übrigen gelten die folgenden Bestimmungen.

    5.2 Verschiebung der Veranstaltung:

    Im Falle einer Verschiebung oder Verlegung eines Wettbewerbs auf einen anderen Tag sind die Eintrittskarten (Tageskarten) für den Ersatztermin nicht gültig. Die Eintrittskarteninhaber*innen haben nur dann Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises, wenn die betreffende Karte nicht benutzt oder nur am Ort der verschobenen Sportart eingelesen wurde. Rückerstattungsanträge müssen in Textform (per E-Mail oder über das Support-Portal) an die Veranstalterin gestellt werden.

    Im Falle einer Verschiebung oder Verlegung der Eröffnungs- und/oder Schlussfeier behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Veranstalterin in Textform (per E-Mail genügt) zu erklären. Die Käufer*innen erhalten den gezahlten Eintrittskartenpreis gegen Vorlage der entsprechenden Eintrittskarten zurück.

    5.3 Absage der Veranstaltung:

    Im Falle der Absage einer Veranstaltung haben die Eintrittskarteninhaber*innen keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises, soweit die Veranstalterin die Absage zu vertreten hat.

    5.4 Stornierung:

    Im Falle der Stornierung eines kompletten Wettkampftages (ganztägige Absage aller Sportarten an allen Austragungsorten) oder der Eröffnungs-/Schlussfeier wird gegen Vorlage der entsprechenden Eintrittskarte der gezahlte Eintrittskartenpreis zurückerstattet.

    Im Falle der Stornierung eines einzelnen Wettbewerbs besteht nur dann Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn die betreffende Karte nicht benutzt oder nur für den Veranstaltungsort der stornierten Sportart eingelesen wurde. Rückerstattungsanträge müssen in Textform (per E-Mail oder über das Support-Portal) an die Veranstalterin gestellt werden.

    5.5. Ausschluss von Publikum:

    Wird eine Veranstaltung unter vollständigem (oder teilweisem, wenn eine Eintrittskarte vom teilweisen Ausschluss betroffen ist) Ausschluss von Publikum nach den Bestimmungen eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde durchgeführt, sind sowohl die Veranstalterin als auch die Käufer*innen berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb von Eintrittskarten für die jeweilige Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt der betroffenen Käufer*innen ist in Textform (per E-Mail genügt), per Fax oder schriftlich per Post zu erklären. Die betroffenen Käufer*innen erhalten gegen Vorlage oder Zusendung der Originaleintrittskarten auf eigene Rechnung eine Rückerstattung des gezahlten Preises abzüglich Versand-, System- oder Servicekosten.

    6. Zutritt zum Veranstaltungsort

    6.1 Recht auf Zutritt: Eintrittskarten für die Sportveranstaltungen (Eröffnungs- und Abschlussfeier ausgeschlossen) des Veranstalters berechtigen am jeweiligen Gültigkeitstag grundsätzlich zum Zutritt zu allen Wettbewerbsstätten. Im Falle das die maximal zulässige Besucherkapazität an einer Wettbewerbsstätte insgesamt oder in einzelnen Teilbereichen erreicht ist, kann zu diesen Bereichen kein Zutritt gewährt werden. Es besteht insofern keine Garantie, dass der Besuch einer explizit gewünschten Einzelveranstaltung möglich ist.

    Der Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die Veranstalterin ist berechtigt, Eintrittskarten zu personalisieren. In diesem Fall erhält nur die auf den Eintrittskarten angegebene oder durch andere Identifikationskriterien (QR-Code usw.) identifizierbare Person oder die Person, die die Eintrittskarten im Rahmen einer zulässigen Übertragung gemäß Ziffer 4.2 erworben hat, vorbehaltlich der Einbeziehung und Anwendung dieser Eintrittskarten-AGB, Zutritt zur Veranstaltung, sofern ein gültiges Personaldokument vorgelegt werden kann. Wird kein Personaldokument vorgelegt oder ist dieses nicht gültig, kann der Zutritt verweigert werden. Bei print@home/Mobile-Eintrittskarten kann der Zutritt zum Veranstaltungsort auch dann verweigert werden, wenn technische Störungen, die eindeutig der Person zuzurechnen sind (z. B. Defekt des Mobiltelefons, unlesbarer Ausdruck usw.), dazu führen, dass die elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist. Die zurückgewiesene Person hat keinerlei Anspruch auf Entschädigung. Auf Verlangen ist die Eintrittskarte zusammen mit dem Personaldokument auch jederzeit am Veranstaltungsort dem Betreiber des jeweiligen Veranstaltungsortes, der Veranstalterin oder einer von diesen beauftragten Person vorzulegen. Die Eintrittskarte berechtigt nur zum Zugang zu den entsprechend freigegebenen Bereichen.

    6.2 Besondere Einlassvoraussetzungen/Pandemiebekämpfung: Sofern aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund zwingender Sicherheitsvorschriften zur Pandemiebekämpfung oder zum teilweisen Ausschluss von Publikum nach behördlichen Vorgaben, bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen und/oder Nachweise für den Erwerb von Eintrittskarten und/oder den Zutritt zum Veranstaltungsort erforderlich sind (z. B. Impf-, Test- oder Genesungsnachweise), ist die Veranstalterin vorbehaltlich der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt und verpflichtet, solche Nachweise bzw. Bescheinigungen im Wege einer Einlassbedingung (unmittelbar vor dem Zutritt zum bzw. Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände) einzuholen und die Einhaltung solcher Vorschriften zu kontrollieren. Falls Besucher*innen die entsprechenden Bedingungen und Voraussetzungen nicht erfüllen können, ist die Veranstalterin berechtigt, den Kauf von Eintrittskarten und/oder den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern. Bei bereits erworbenen Eintrittskarten sind die Besucher*innen und die Veranstalterin berechtigt, vom Eintrittskartenkaufvertrag für die jeweilige Veranstaltung zurückzutreten. Es besteht nur dann ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises (abzüglich der angefallenen Gebühren), wenn sich die Vorschriften geändert haben, aber die Informationen auf www.berlin2023.org nicht derart aktualisiert wurden, dass die Möglichkeit bestand, sich rechtzeitig darüber zu informieren. Andernfalls besteht keinerlei keinen Anspruch auf Erstattung.

    Erfordern die Maßnahmen die Erfassung oder Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten), werden unter www.berlin2023.org entsprechende Datenschutzhinweise gegeben.

    Die Besucher*innen erklären sich zudem einverstanden, dass die Veranstalterin aus wichtigem Grund, z. B. wegen zwingender Sicherheitsbestimmungen zur Pandemiebekämpfung oder zur Vermeidung größeren Andrangs, berechtigt ist, bestimmte Einlasszeiten für bestimmte Eintrittskarten festzulegen.

    In diesem Fall sind die betroffenen Personen verpflichtet, den entsprechenden Zeitplan einzuhalten. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichteinhaltung kann der Zutritt zum Veranstaltungsort außerhalb des angegebenen Zeitrahmens ohne Entschädigung verweigert werden.

    Darüber ist anzuerkennen, dass aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund zwingender Sicherheitsbestimmungen zur Pandemiebekämpfung, insbesondere aufgrund behördlicher und/oder Weisungen bzw. Anordnungen des zuständigen Verbandes (z. B. Sicherheits- und Hygienekonzepte), zusätzliche Regelungen, Vorschriften und Auflagen in Bezug auf den Erwerb von Eintrittskarten, den Zutritt zum und den Aufenthalt am Veranstaltungsort gelten können.

    Im Falle einer Infektion mit Covid-19 oder einer Quarantäne aufgrund des Kontakts mit einer Covid-19-infizierten Person werden die gekauften Eintrittskarten nicht erstattet.

    Diese Regeln, Vorschriften und Anforderungen werden den Käufer*innen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von ihr ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe zu beachten. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass eine Person zum Zwecke der Verfolgung von Infektionsketten im Rahmen vorgeschriebener Sicherheitsmaßnahmen der Pandemiebekämpfung aufgefordert wird, weitere personenbezogene Daten über sich selbst und/oder etwaige Begleitpersonen (vgl. Ziff. 4.2 zur zulässigen Übermittlung) an die Veranstalterin gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen preiszugeben.

    Ebenso können Personen dazu verpflichtet werden, ihren Sitzplatz am Veranstaltungsort zu wechseln, z. B. um Abstandsregelungen im Rahmen vorgeschriebener Sicherheitsmaßnahmen der Pandemiebekämpfung einzuhalten, oder bestimmten Informations- oder Meldepflichten unterliegen. Die diesbezüglichen Anweisungen und Verordnungen sind zu beachten. Sollte eine Person mit diesen Anweisungen und Verordnungen nicht einverstanden sein, so ist sie, sofern bereits Eintrittskarten erworben wurden, berechtigt, vom Vertrag für die jeweilige Veranstaltung zurückzutreten. Sie erhält dann den gezahlten Preis abzüglich der angefallenen Gebühren gegen Vorlage oder Zusendung der Originaleintrittskarten auf eigene Kosten zurück.

    6.3 Ermäßigte Eintrittskarten: Bei ermäßigten Eintrittskarten ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen und vorzulegen, der zur jeweiligen Ermäßigung berechtigt. Wird ein solches Dokument nicht vorgelegt oder ist es ungültig, kann der Zutritt verweigert werden; die abgewiesene Person hat keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung.

    6.4 Wiedereintritt (nur gültig für die Eröffnungs-/Abschlussfeiern): Die Veranstalterin erfüllt ihre Verpflichtungen in Bezug auf das Zutrittsrecht, indem sie Personen mit einer Eintrittskarte einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Grundsätzlich verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit beim Verlassen des Veranstaltungsortes. Ein „Wiedereintritt“ ist jedoch zulässig, wenn die Eintrittskarten beim Verlassen des Veranstaltungsortes vom Servicepersonal der Veranstalterin gescannt werden. Bei einem Wiedereintritt gelten weiterhin die jeweiligen Eintrittskartenbestimmungen, und es werden gegebenenfalls erneut Sicherheits-, Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt.

    6.5 Zutritt für Kinder und Jugendliche: Kinder bis 2 Jahre benötigen für alle Veranstaltungen keine Eintrittskarte, wenn sie keinen Sitzplatz benötigen (bei Veranstaltungen mit Sitzplatzzuweisung). Jedes Kind ab 3 Jahren und alle Jugendlichen benötigen für den Zutritt zum Veranstaltungsort eine eigene Eintrittskarte. Für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes. Kinder unter 14 Jahren sind in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten zutrittsberechtigt. Kinder über 14 Jahre, die nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, müssen einen entsprechenden amtlichen Nachweis vorlegen, um ihre Identität nachzuweisen. Je nach den Erfordernissen der Bezirksverwaltung können andere Vorschriften gelten. Diese haben Vorrang vor den oben genannten Vorschriften.

    6.6 Nachweis der Ermäßigungsberechtigung: Inhaber*innen von ermäßigten Eintrittskarten müssen auf Verlangen einen Nachweis über die Ermäßigungsberechtigung vorlegen. Die folgenden Dokumente werden akzeptiert:

    – Kinder bis 14 Jahre: Nachweis über ein Geburtsdatum nach Juli 2008.

    – Senior*innen über 65 Jahre: Ausweisdokument mit Foto sowie Geburtsdatum vor Juni 1958

    – Studierende: gültiger Studierendenausweis

    – Auszubildende: Nachweis eines laufenden Ausbildungsprogramms

    – Arbeitssuchende: aktueller Nachweis der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbescheinigung)

    – Menschen mit Behinderung: gültiger Behindertenausweis

    7. Verhalten am Veranstaltungsort

    7.1 Hausordnung: Mit dem Zutritt zum Veranstaltungsort verpflichten sich die Käufer*innen zur Einhaltung der Haus- und Serviceordnung sowie des von der Veranstalterin aufgestellten Verhaltenskodexes, die beide unter www.berlin2023.org abrufbar sind. Diese gelten mit dem Zutritt zum Veranstaltungsort, ungeachtet der Gültigkeit dieser Eintrittskarten-AGB.

    Am Veranstaltungsort ist den Anweisungen des Betreibers sowie der Veranstalterin und des Sicherheitspersonals zur Durchführung der Hausordnung Folge zu leisten. 

    7.2 Ordnungswidriges Verhalten: Jeder Verstoß gegen die vorgenannte Haus- und/oder Serviceordnung und/oder gegen die nachstehenden Verhaltensregeln kann zur entschädigungslosen Einziehung oder Sperrung der Eintrittskarte, zur Verwirkung des Zutrittsrechts oder zum Verweis vom Veranstaltungsort führen.

    Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, maskiert sind oder sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten bzw. ein solches Verhalten befürchten lassen, ist der Zutritt zum Veranstaltungsort untersagt.

    Insbesondere ist es verboten, unter anderem die folgenden Gegenstände mitzuführen:

    • Waffen jeglicher Art sowie Gegenstände, die als Waffen oder Geschosse verwendet werden können. Dazu gehören auch Geräte zur Selbstverteidigung wie Pfeffersprays.
    • Glasbehälter, -flaschen und -dosen oder andere Gegenstände aus Glas oder anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Verletzungen verursachen können
    • Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Fackeln, Wunderkerzen usw.
    • Stockschirme (nicht zusammenklappbar)
    • Stangen (z.B. für Flaggen)
    • Laserpointer
    • Selfie-Sticks
    • Taschen und Rucksäcke mit einer Größe über 50 x 30 x 20 cm. Der Sicherheitsdienst darf nach eigenem Ermessen Taschen- und Rucksackkontrollen durchführen.
    • Schriften, Plakate, Embleme und andere Gegenstände (einschließlich Kleidungsstücke), die einer unzulässigen Meinungsäußerung dienen (z. B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales, antisemitisches, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial)
    • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); ihr Konsum ist ebenfalls verboten
    • Alkoholische Getränke
    • Tiere jeglicher Art, mit Ausnahme von Blindenhunden und Assistenzhunden in Absprache mit dem Betreiber/der Veranstalterin
    • Plastikbehälter, Plastikflaschen oder Tetrapacks mit Getränken für den persönlichen Gebrauch, die eine Höchstmenge von 500 ml pro Person überschreiten
    • Private Sportgeräte, wie Fahrräder, Skateboards, Rollerblades

    Zusätzliche Bedingungen für verbotene Gegenstände für die Eröffnungsfeier:

    • Plastikkanister, Plastikflaschen, Metallbehälter oder Metallflaschen jeglicher Art (Tetrapacks bis 250 ml, die Wasser enthalten, dürfen mitgebracht werden)
    • Gegenstände, die größer sind als A4-Papier (210 x 290 mm), einschließlich Taschen
    • Helme
    • Lebensmittel jeglicher Art, es sei denn, sie werden aus medizinischen Gründen mitgebracht. Zugelassene Lebensmittel müssen auf eine kleine Portion für den unmittelbaren Verzehr durch eine Person beschränkt sein.

    Zusätzliche Bedingungen zu verbotenen Gegenständen für die Abschlussfeier:

    • Gegenstände, die größer sind als A4-Papier (210 x 290 mm), einschließlich Taschen
    • Helme
    • Lebensmittel jeglicher Art, es sei denn, sie werden aus medizinischen Gründen einer Person mitgebracht. Jede zugelassene Speise muss auf eine kleine Portion für den unmittelbaren Verzehr durch eine Person beschränkt sein.

    7.3 Aufzeichnungen der Veranstaltung: Es ist nicht gestattet, Töne, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Ergebnisse der Veranstaltung aufzuzeichnen und/oder zu übertragen, soweit dies zu öffentlichen oder kommerziellen Zwecken geschieht; Aufnahmen zu rein privaten Zwecken sind hingegen gestattet. Die Verbreitung und/oder Vervielfältigung von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung oder von Teilen der Veranstaltung über Internet, Radio, Fernsehen, Datenträger (z. B. DVD, CD-ROM usw.) oder andere, auch zukünftig entstehende Medien sowie die Unterstützung Dritter bei derartigen Aktivitäten ist strengstens untersagt.

    7.4 Aufzeichnungen von Personen, die die Veranstaltung besuchen: Teilweise sind an den Veranstaltungsorten aus Sicherheitsgründen Webcams und Videokameras zu Übertragungszwecken installiert. Personen, die sich an diesen Orten aufhalten, erkennen unwiderruflich an, dass sie der Veranstalterin das Recht einräumen, unentgeltlich Fotos und Aufnahmen von ihnen und ihren Kindern/Schutzbefohlenen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und diese zu vervielfältigen, zu versenden oder in sonstiger Weise, auch zu gewerblichen Zwecken, zu verbreiten. Die Bestimmungen von Abs. 23.2 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) bleiben davon unberührt.

    8. Haftung

    Der Aufenthalt am und auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit verursachen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner(in) regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalspflichten“) oder um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; gleiches gilt für das Vorhandensein/Eintreten von Mängeln an der Sache sowie das Versagen von technischen Einrichtungen, Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Vorfällen.

    Soweit die Veranstalterin in Fällen leichter Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer Kardinalspflicht im Sinne dieser Ziffer haftet, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

    9. Kontaktadresse

    Fragen und Probleme in Bezug auf Eintrittskarten der Veranstalterin können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an selbige gerichtet werden:

    Telefon: +49 (0)30-629336084; E-Mail-Adresse: [email protected]

    10. Datenschutz

    Die Erfassung, Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO und der aktuellen Datenschutzerklärung der Veranstalterin, die unter https://www.berlin2023.org/de/datenschutz abrufbar ist. Dazu gehört auch die Weiterleitung von veranstaltungsbezogenen Informationen.

    11. Ergänzungen und Änderungen

    Im Falle einer Änderung der Marktbedingungen und/oder der Gesetzeslage und/oder gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Veranstalterin berechtigt, auch bei bestehenden vertraglichen Verpflichtungen diese Eintrittskarten-AGB mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, soweit dies den Käufer*innen zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden den Käufer*innen schriftlich oder, wenn dieser Form der Korrespondenz zugestimmt wurde, per E-Mail mitgeteilt. Die Ergänzungen und/oder Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zusendung der Ergänzungen und/oder Änderungen schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Veranstalterin widersprochen wird, sofern diese in der jeweiligen Mitteilung ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.

    12. Sonstige Bestimmungen

    12.1 Erfüllungsort und anwendbares Recht: Ausschließlicher Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die zwingenden Vorschriften des Staates, in denen der/die Vertragspartner(in) seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt als Verbraucher(in) hat, bleiben unberührt.

    12.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Eintrittskarten-AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Klausel teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Teile der Klausel davon unberührt, sofern der unwirksame Teil der Klausel ohne Verlust des Sinns des übrigen Teils gestrichen werden kann.

    12.3 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Bestellungen/Käufe auf der Grundlage dieser Eintrittskarten-AGB, einschließlich der Durchführung der Veranstaltung, ist das LG Berlin das zuständige Gericht. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Verträgen, dem Fehlen eines allgemeinen Gerichtsstandes in Deutschland oder dem Umstand, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Erhebung eines Anspruchs nicht bekannt ist.

    12.4 Schiedsgerichtsbarkeit bei Verbraucherverträgen: Zur Beilegung von Streitigkeiten bei Verbraucherverträgen kann ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Deutschland, Tel. +49 (0) 7851-7957940, Fax +49 (0) 7851-7957941, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: [email protected] eingeleitet werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zuvor schriftlich an uns gewandt haben und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

     Stand Oktober 2022